Gilt seit 1. Juli 2026 · Stadt Stuttgart

Übernachtungssteuer Stuttgart: bis 31. Juli anmelden.

3 € pro Person und Nacht, für touristische und berufliche Übernachtungen. Bestehende Beherbergungsbetriebe müssen sich bis 31. Juli 2026 bei der Stadtkämmerei anmelden. Mit dem kostenlosen StayTax-Generator erledigst du die Anmeldung in wenigen Minuten.

Countdown bis zur Anmeldefrist

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Die Übernachtungssteuer Stuttgart auf einen Blick

3 € pro Person & Nacht

Pauschal, unabhängig vom Zimmerpreis. Für touristische und berufliche Übernachtungen.

Quartalsweise Erklärung

Steuererklärung bis zum 15. Tag nach Quartalsende (15.04. / 15.07. / 15.10. / 15.01.). Festsetzung per Steuerbescheid.

Wer zahlt?

Betreiber von Hotels, Pensionen, Ferienwohnungen, Privatzimmern, Campingplätzen und Plattform-Anbietern.

Bis 6 Monate steuerpflichtig

Übernachtungen bis zu sechs Monaten. Bei längeren Aufenthalten ist ein Wohnsitz anzumelden.

Befreiungen

Minderjährige unter 18 und genehmigte, begleitete Schülergruppen — mit entsprechenden Nachweisen.

Rechtsgrundlage

Kommunales Abgabengesetz (KAG) Baden-Württemberg und die städtische Übernachtungssteuersatzung.

QuartalAbgabefrist der Steuererklärung
Q1 · Januar–März15. April
Q2 · April–Juni15. Juli
Q3 · Juli–September15. Oktober
Q4 · Oktober–Dezember15. Januar

Steuerfreie Übernachtungen

  • Minderjährige, die das 18. Lebensjahr noch nicht vollendet haben (§ 2 BGB).
  • Schülergruppen, wenn Lehrkräfte die Reise begleiten und die Schulleitung sie genehmigt hat.
  • Übernachtungen, die dem Grundbedarf des Wohnens dienen (z. B. gemeldeter Nebenwohnsitz oder Wohnung durch Brand unbewohnbar).

Benötigte Nachweise

  • Minderjährige: Kopie von Personalausweis, Reisepass oder anderem amtlichen Dokument.
  • Schülerreisen: Übersicht der Reisegruppe (Name, Geburtsdatum, Zeitraum) bzw. die Genehmigung der Schulleitung.
  • Grundbedarf Wohnen: Meldebestätigung (Nebenwohnsitz) oder Versicherungsunterlagen.

Anmeldung in wenigen Minuten — kostenlos

Der StayTax-Generator füllt das amtliche Anmeldeformular geführt aus. Du unterschreibst und reichst es bei der Stadtkämmerei ein.

Häufige Fragen zur Übernachtungssteuer Stuttgart

Die Landeshauptstadt Stuttgart erhebt seit dem 1. Juli 2026 eine Übernachtungssteuer von 3 Euro pro Person und Nacht — für touristische und berufliche Übernachtungen gleichermaßen.

Zuständige Stelle

Landeshauptstadt Stuttgart — StadtkämmereiSachgebiet Aufwandsteuern (Gewerbesteuer und Aufwandsteuern)
Eichstraße 7, 70173 Stuttgart · poststelle.uebernachtungssteuer@stuttgart.de

StayTax ist ein unabhängiges, privates Angebot und keine Seite der Stadt Stuttgart. Angaben nach bestem Wissen, Stand Juli 2026 — maßgeblich sind die amtlichen Quellen.

Ab Oktober quartalsweise melden — ganz automatisch

StayTax berechnet deine Übernachtungssteuer aus den Buchungen, füllt die Erklärung aus und erinnert dich an jede Frist. Trag dich ein, wir informieren dich zum Start des Stuttgart-Moduls.